Auch B.L., der Ex-Mann der Beschuldigten, der aber noch im gleichen Haushalt wie die Beschuldigte und die erwachsenen Kinder wohnt, wurde im Rahmen der Berufungsverhandlung nochmals befragt, was dem Obergericht Gelegenheit gab, sich einen persönlichen Eindruck von ihm zu verschaffen. Er verweigerte seine Aussagen anlässlich der Berufungsverhandlung grösstenteils. Er habe eine gute Beziehung zu seinen Kindern und möchte es dabei belassen (Protokoll der Berufungsverhandlung, S. 27.). Er führte jedoch aus, dass die Beschuldigte seit der Ankunft am Grillplatz um ca. 8:30 Uhr zwei bis drei Mal weggefahren sei (Protokoll der Berufungsverhandlung, S. 26).