15:00 Uhr Zugang zur Wohnung der Familie M. an der […] in Villmergen, verschafft haben, indem sie den Wohnungsschlüssel, welcher unter dem Teppich vor der Haustüre deponiert war, behändigte. Sie habe danach die Wohnung betreten und Geld, welches in der Kommode im Schlafzimmer aufbewahrt gewesen sei, gestohlen. Der Deliktsbetrag wird auf mindestens Fr. 31'000.00 und € 2'800.00 beziffert.