2. Mit Urteil vom 17. Februar 2021 sprach der Präsident des Bezirksgerichts Bremgarten die Beschuldigte im Sinne der Anklage schuldig und bestrafte sie mit einer bedingten Freiheitsstrafe von 8 Monaten und einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen à Fr. 120.00, Probezeit je 3 Jahre, und einer Busse von Fr. 1'500.00. Zudem verwies er die Beschuldigte für 6 Jahre des Landes. 3. 3.1. Mit Berufungserklärung vom 7. Juni 2021 beantragte die Beschuldigte einen vollumfänglichen Freispruch von der Anklage. Die Beschuldigte reichte am 15. September 2021 vorgängig zur Berufungsverhandlung eine schriftliche Berufungsbegründung ein.