1. Am 16. November 2020 erhob die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten Anklage gegen die Beschuldigte wegen Diebstahls, Hausfriedensbruchs, Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz, Drohung, Sachbeschädigung und Tätlichkeiten. Sie beantragte dafür eine bedingte Freiheitsstrafe von 8 Monaten, Probezeit 3 Jahre, eine bedingte Geldstrafe von 60 Tagessätzen à Fr. 120.00, Probezeit 3 Jahre, sowie eine Busse von Fr. 1'500.00. Zudem sei die Beschuldigte für 5 Jahre des Landes zu verweisen.