9. Tritt das Berufungsgericht, wie vorliegend, auf die Berufung ein, so fällt es ein neues Urteil, welches das erstinstanzliche Urteil ersetzt (Art. 408 StPO, Art. 81 StPO). - 26 - Das Obergericht erkennt: 1. Der Beschuldigte wird freigesprochen vom Vorwurf - des Diebstahls eventualiter Veruntreuung gemäss Anklageziffer 5 [in Rechtskraft erwachsen]; - der Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte gemäss Anklageziffer 4 Absatz 3.