Am 11. Oktober 2019 gewährte das MIKA dem Beschuldigten das rechtliche Gehör betreffend Rückstufung der Niederlassungsbewilligung auf eine Aufenthaltsbewilligung (act. 493 S. 21 ff.). Dieses Verfahren wurde in der Folge bis zum rechtskräftigen Entscheid über die Landesverweisung sistiert. Nicht einmal die drohende Landesverweisung vermochte den Beschuldigten indes zu einer Verhaltensänderung zu bewegen, denn mit Strafbefehlen der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau vom 15. Februar 2021 sowie vom 26. Juli 2021 wurde er wiederum wegen einschlägiger Delikte rechtskräftig verurteilt (siehe aktueller Strafregisterauszug).