erscheinenden Urteilen ergibt sich, dass der Beschuldigte immer wieder wegen Delikten wie Diebstahl, Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung, Ungehorsam gegen amtliche Verfügungen, falsche Anschuldigung und Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz verurteilt worden ist und die dafür ausgesprochenen Freiheitsstrafen keine Wirkung zeigten. Zwischen den im Strafregister ersichtlichen Urteilen wurden zudem wiederum zahlreiche Strafbefehle gegen den Beschuldigten wegen verschiedener Übertretungen erlassen. Am 11. Oktober 2019 gewährte das MIKA dem Beschuldigten das rechtliche Gehör betreffend Rückstufung der Niederlassungsbewilligung auf eine Aufenthaltsbewilligung (act.