Beschuldigten nicht davon ab, zahlreiche weitere Delikte zu begehen. Mit Urteil des Amtsgerichts Olten-Gösgen vom 25. September 2009 wurde der Beschuldigte wegen Drohung, mehrfacher Tätlichkeiten, versuchter Nötigung, Angriffs, Beschimpfung und mehrfacher Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 18 Monaten, einer Geldstrafe von 10 Tagessätzen à Fr. 50.00 sowie einer Busse von Fr. 300.00 verurteilt (act. 493 S. 466 ff.). Zwischen 2010 und 2012 folgten fünf Strafbefehle wegen verschiedener Übertretungen und das auf dem Strafregisterauszug ersichtliche Urteil des Gerichtspräsidiums Aarau vom 10. Juli 2012. Aus den weiteren im Strafregisterauszug