Der Beschuldigte tritt seit dem Jahr 2004 regelmässig strafrechtlich in Erscheinung und wurde im Jahr 2007 erstmalig zu einer Freiheitsstrafe verurteilt (Freiheitsstrafe von 9 Monaten und Busse von Fr. 1'500.00 wegen mehrfachen Diebstahls, mehrfacher Sachbeschädigung, mehrfachen Hausfriedensbruchs, mehrfacher Veruntreuung, Widerhandlung gegen das Waffengesetz, verschiedener Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz sowie mehrfacher Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz und gegen das Transportgesetz, act. 493 S. 575 ff.). Mit Verfügung vom 5. März 2009 wurde er in der Folge vom Migrationsamt aufgrund seiner Straffälligkeit verwarnt (act. 493 S. 471 f.).