Auch gelöschte Straftaten können in der Gesamtbetrachtung berücksichtigt werden (vgl. Urteil des Bundesgerichts 6B_1044/2019 vom 17. Februar 2020 E. 2.6). Der Beschuldigte tritt seit dem Jahr 2004 regelmässig strafrechtlich in Erscheinung und wurde im Jahr 2007 erstmalig zu einer Freiheitsstrafe verurteilt (Freiheitsstrafe von 9 Monaten und Busse von Fr. 1'500.00 wegen mehrfachen Diebstahls, mehrfacher Sachbeschädigung, mehrfachen Hausfriedensbruchs, mehrfacher Veruntreuung, Widerhandlung gegen das Waffengesetz, verschiedener Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz sowie mehrfacher Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz und gegen das Transportgesetz, act.