Health System in the Former Republic of Macedonia, 2009, S. 10: www.who.int/mental_health/macedonia_who_ aims_report.pdf.). Die Drogenabhängigkeit des Beschuldigten kann weiter auch nicht als Rechtfertigung für seine schlechte berufliche und finanzielle Integration dienen. Der Beschuldigte ist seit rund 10 Jahren drogenabhängig und arbeitslos und hätte damit genügend Zeit gehabt, die Sucht nachhaltig zu behandeln und wieder in den Arbeitsmarkt einzusteigen.