Der Beschuldigte war im suchtmedizinischen Ambulatorium der L. in S. in Behandlung (act. 493 S. 47) und befindet sich nunmehr – aufgrund anderer Verfahren – im Strafvollzug mit einem Methadonprogramm. Eine solche Behandlung könnte er entgegen seinen Vorbringen auch in Nordmazedonien weiterführen, denn es gibt dort ebenfalls spezialisierte psychiatrische Kliniken und Suchtkliniken (vgl. WHO, AIMS Report on Mental Health System in the Former Republic of Macedonia, 2009, S. 10: www.who.int/mental_health/macedonia_who_ aims_report.pdf.).