Seit 2012 ist der Beschuldigte aufgrund seiner Drogenabhängigkeit arbeitslos und auf Sozialhilfe angewiesen (act. 575 f.). Bis zum 19. September 2019 bezog er Sozialhilfe in Höhe von insgesamt Fr. 83'556.20 und wurde im Umfang von monatlich rund Fr. 950.00 unterstützt (act. 493 S. 45 ff.), womit sich bis zum heutigen Zeitpunkt Sozialhilfeschulden in Höhe von mehr als Fr. 100'000.00 angehäuft haben dürften. Zudem bestanden gegen den Beschuldigten per 18. September 2019 Verlustscheine im Gesamtbetrag von Fr. 138'099.79, sowie Betreibungen und Pfändungen in Höhe von total Fr. 9'591.00 (act.