5.3. Der 36-jährige Beschuldigte ist nordmazedonischer Staatsangehöriger. Er reiste im Alter von 3 ½ Jahren in die Schweiz ein und besitzt eine Niederlassungsbewilligung (act. 493 S. 120). Er besuchte die Unterstufe in Q. und die Oberstufe in R.. Danach war er ein Jahr in einer sozialen Einrichtung beschäftigt (K.), arbeitete 3 ½ Jahre als Lastwagenbeifahrer, 2 ½ Jahre bei einer Temporärfirma und 3 Jahre als Lagerist. Eine Berufsausbildung hat er nicht abgeschlossen (act. 575). Seit 2012 ist der Beschuldigte aufgrund seiner Drogenabhängigkeit arbeitslos und auf Sozialhilfe angewiesen (act.