Auch in Bezug auf seine Drogenabhängigkeit und seine Arbeitslosigkeit zeigt sich keine Verbesserung, die eine positive Auswirkung auf seine Delinquenz haben könnte. Die Freiheitsstrafe und die Geldstrafe sind daher unbedingt auszusprechen. Wird die Geldstrafe von Fr. 200.00 nicht bezahlt, tritt an die Stelle der Geldstrafe eine Ersatzfreiheitsstrafe von 20 Tagen (Art. 36 Abs. 1 StGB).