Der Beschuldigte wurde mit Urteil des Gerichtspräsidiums Brugg vom 16. September 2016 zu einer Freiheitsstrafe von 9 Monaten verurteilt, womit ein Aufschub nur bei besonders günstigen Umständen zulässig wäre. Mit der Vorinstanz sind solche Umstände zu verneinen. Der Beschuldigte zeigt keine Anzeichen einer positiven Entwicklung. Im Gegenteil hat er trotz mehrerer Vorstrafen auch noch während des laufenden Strafverfahrens weiterdelinquiert (siehe aktueller Strafregisterauszug). Auch in Bezug auf seine Drogenabhängigkeit und seine Arbeitslosigkeit zeigt sich keine Verbesserung, die eine positive Auswirkung auf seine Delinquenz haben könnte.