4.4.5. Nach dem Gesagten ist die Grundstrafe von vier Monaten um insgesamt 10 Monate auf eine gedankliche Gesamtstrafe von 14 Monaten zu erhöhen. Davon ist die rechtskräftige Grundstrafe von 4 Monaten in Abzug zu bringen, was eine Zusatzstrafe von 10 Monaten ergibt. Diese liegt hinsichtlich der neu begangenen Straftaten bereits ohne Berücksichtigung der negativen Täterkomponente (die Geständnisse des Beschuldigten können die straferhöhenden Faktoren, insbesondere die einschlägigen Vorstrafen, nicht aufwiegen, zumal die Geständnisse die Strafverfolgung nicht wesentlich erleichtert haben, da der Beschuldigte jeweils von einer Überwachungskamera gefilmt oder vom Sicherheitsdienst in flagranti