Insgesamt ist in Bezug auf den Diebstahl dieser Parfüme von einem leichten Tatverschulden auszugehen, für welches eine Einzelstrafe von 2 Monaten Freiheitsstrafe angemessen erscheint. 4.4.2.6. Im Rahmen der Asperation ist zu berücksichtigen, dass die Diebstähle untereinander nur in einem losen und zur falschen Anschuldigung in gar keinem Zusammenhang gestanden sind. Entsprechend hoch ist ihr Gesamtschuldbeitrag zu veranschlagen. Somit ist in Anwendung des Asperationsprinzips eine angemessene Erhöhung der Grundstrafe von vier Monaten um sechs Monate vorzunehmen.