Insgesamt ist in Bezug auf den Diebstahl der Parfüme von einem leichten Tatverschulden auszugehen, für welches eine Einzelstrafe von 1 ½ Monaten Freiheitsstrafe angemessen erscheint. 4.4.2.5. Der Beschuldigte und J. fassten gemeinsam den Entschluss, Parfüme zu stehlen. Der Beschuldigte behändigte am 25. September 2019 im Warenhaus C. an der X-Strasse in Aarau zwei Frauenparfüme im Gesamtwert von Fr. 348.00 und packte diese unter seinen Pullover. J. stand dabei dem Beschuldigten direkt gegenüber, um diesem Sichtschutz vor dem Verkaufspersonal zu geben. Daraufhin verliessen der Beschuldigte und J. gemeinsam das Geschäft, ohne die Waren zu bezahlen.