4.4.2.2. Der Beschuldigte betrat am 8. September 2018 gemeinsam mit I. den Drogeriemarkt der B. in Unterentfelden. Im Ladeninnern schauten sich der Beschuldigte und I. gemeinsam um und fassten gemeinsam den Entschluss, ein Parfüm und zwei Cremen im Gesamtwert von Fr. 369.00 zu stehlen. Während I. eine Verkäuferin ablenkte, indem sie sie in ein Gespräch verwickelte, behändigte der Beschuldigte die genannten Produkte und packte sie in seinen Rucksack. Daraufhin verliessen der Beschuldigte und I. gemeinsam das Geschäft, ohne die Waren zu bezahlen.