Aufgrund der Gleichartigkeit der Strafen ist für diese Delikte eine Zusatzstrafe zum Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau vom 16. Dezember 2020 zu bilden. Für die übrigen, allein mit Geldstrafe bedrohten Straftaten ist eine Zusatzstrafe zum Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Brugg- Zurzach vom 14. September 2020 zu bilden. Dasselbe gilt für die Übertretungen, für die eine Busse auszufällen ist. 4.4. 4.4.1. Hinsichtlich der Straftaten, für welche eine Freiheitsstrafe als Zusatzstrafe auszusprechen ist, erweist sich aufgrund des Strafrahmens von bis zu 20 Jahren Freiheitsstrafe die falsche Anschuldigung gemäss Art. 303 StGB als - 12 -