sowie Widerhandlung gegen das Personenbeförderungsgesetz zu einer Freiheitsstrafe von 5 Monaten, einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen à Fr. 30.00 sowie einer Busse von Fr. 200.00 als Teilzusatzstrafe zum Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau vom 15. Februar 2021 verurteilt.