Überdies hat er während des laufenden Verfahrens bereits wiederholt einschlägig weiterdelinquiert. So wurde er mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau vom 15. Februar 2021 wegen Diebstahls, Sachbeschädigung, geringfügiger Sachbeschädigung, mehrfacher Beschimpfung, mehrfacher Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte, Widerhandlung nach Art. 19a BetmG sowie Widerhandlungen nach Art.