4.3. Der Beschuldigte weist mehrere einschlägige Vorstrafen auf, darunter eine Verurteilung des Gerichtspräsidiums Brugg vom 16. September 2016 zu einer Freiheitsstrafe von 9 Monaten (siehe aktueller Strafregisterauszug). Die ausgesprochenen Freiheitsstrafen konnten ihn nicht davon abhalten, erneut mehrfach und einschlägig zu delinquieren. Überdies hat er während des laufenden Verfahrens bereits wiederholt einschlägig weiterdelinquiert.