4.2. Der Beschuldigte wurde mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Brugg- Zurzach vom 14. September 2020 wegen Hausfriedensbruchs, Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen und Widerhandlung nach Art. 19a BetmG zu einer unbedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen à Fr. 30.00 sowie zu einer Busse von Fr. 300 verurteilt. Mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau vom 16. Dezember 2020 wurde der Beschuldigte wegen falscher Anschuldigung und mehrfachen Hausfriedensbruchs zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 4 Monaten verurteilt. Die vorliegend zu beurteilenden Taten wurden vor den genannten Verurteilungen begangen, weshalb das Gericht in Anwendung von Art.