Der Beschuldigte spuckte bei seiner Anhaltung gegen die Polizisten und trat mit den Füssen gegen sie. Nach der Verbringung in das Polizeifahrzeug begann er, mit dem Kopf und den Beinen fest gegen die Fahrzeugscheiben zu treten, sodass sich die Stadtpolizei veranlasst sah, Verstärkung aufzubieten. Dabei handelt es sich um aktiven Widerstand der weit über der von der Rechtsprechung geforderten Intensität liegt.