Beschuldigten habe dazu geführt, dass die Amtshandlung der Polizei nicht normal habe ablaufen können. Der Beschuldigte habe in Richtung der Polizisten gespuckt und sich gewehrt, als er aufgefordert worden sei, sich ins Patrouillenfahrzeug zu setzen, indem er mit den Füssen gegen die Polizisten trat. Als der Beschuldigte schliesslich im Fahrzeug habe platziert werden können, habe er begonnen, mit dem Kopf und den Beinen fest gegen die Fahrzeugscheiben zu treten, sodass die Polizei Verstärkung habe aufbieten müssen. Dadurch habe er die Amtshandlung massiv erschwert und verzögert. Zudem habe er gewusst, dass er durch sein renitentes Verhalten die Polizisten an einer Amtshandlung hindere und