Die physische Einwirkung ist minim. Unter Berücksichtigung dessen, dass bei Polizisten aufgrund ihrer Konstitution und Erfahrung eine höhere Schwelle überschritten werden muss, ist das Vorliegen eines tätlichen Angriffs im Sinne Art. 285 StGB unter den vorliegenden Umständen zu verneinen. Offen bleiben kann, wie es sich verhält, wenn ein Täter einem Polizisten gezielt ins Gesicht spuckt, wird -8- dies dem Beschuldigten mit der Anklage doch nicht vorgeworfen. Nach dem Gesagten fällt eine Bestrafung wegen Gewalt und Drohung gegen Beamte und Behörden ausser Betracht.