7.3. Die Schadenersatzansprüche des Zivil- und Strafklägers 3 [D.] werden auf den Zivilweg verwiesen (Art. 126 Abs. 2 StPO). 7.4. Die Schadenersatzansprüche des Zivil- und Strafklägers 4 [E.] werden auf den Zivilweg verwiesen (Art. 126 Abs. 2 StPO). 7.5. Die Schadenersatzansprüche der Zivil- und Strafklägerin 5 [F.] werden auf den Zivilweg verwiesen (Art. 126 Abs. 2 StPO). 7.6. Der Beschuldigte wird verpflichtet, dem Zivil- und Strafkläger 6 [G.] Fr. 103.00 als Schadenersatz zu bezahlen. 7.7. Die Schadenersatzansprüche des Zivilklägers [H.] werden auf den Zivilweg verwiesen (Art. 126 Abs. 2 StPO).