Gegenstand Diebstahl, Hausfriedensbruch, Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte usw. -2- Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau erhob am 20. August 2020 Anklage gegen den Beschuldigten wegen diverser Straftaten. 2. Mit Urteil vom 25. Januar 2021 erkannte die Präsidentin des Bezirksgerichts Aarau: 1. Der Beschuldigte wird freigesprochen vom Vorwurf - des Diebstahls gemäss Art. 139 Ziff. 1 StGB, eventualiter Veruntreuung gemäss Art. 138 Ziff. 1 StGB (Anklageziffer 5).