Insbesondere angesichts der weitgehend beibehaltenen Verteidigungsstrategie, der bereits vom vorgängigen Verteidiger eingereichten Berufungsbegründung sowie der Verteidigung während bloss eines Teils des Berufungsverfahrens, sind dem Verteidiger für die Vorbereitung der Verhandlung (inkl. Verfassen Plädoyer sowie Tel. und Vorbesprechung mit Klient) angemessene 4 Stunden zuzusprechen. Zuzüglich der Dauer der Berufungsverhandlung von 1.5 Stunden und einer Anreisezeit von rund 1.3 Stunden ergeben sich somit 6.8 Stunden für die Vorbereitung und Durchführung der Berufungsverhandlung.