Zum anderen ist auch der geltend gemachte Aufwand für die Vorbereitung der Berufungsverhandlung (inkl. Tel. mit Klient) sowie deren Durchführung (inkl. Verfassen Plädoyer sowie Tel. und Vorbesprechung mit Klient) von 8.00 Stunden überhöht. Insbesondere angesichts der weitgehend beibehaltenen Verteidigungsstrategie, der bereits vom vorgängigen Verteidiger eingereichten Berufungsbegründung sowie der Verteidigung während bloss eines Teils des Berufungsverfahrens, sind dem Verteidiger für die Vorbereitung der Verhandlung (inkl. Verfassen Plädoyer sowie Tel. und Vorbesprechung mit Klient) angemessene 4 Stunden zuzusprechen.