4.2.3. Der vormalige Verteidiger Rechtsanwalt Fischer machte mit Kostennote vom 31. März 2021 einen Aufwand von 16.61 Stunden à Fr. 250.00 sowie Auslagen von Fr. 487.60 und die gesetzliche Mehrwertsteuer, gesamthaft somit Fr. 4'997.40, geltend.