Danach habe er aber das Schreiben wegen Hausfriedensbruchs erhalten (UA act. 24, 60 f.). -6- Zum Vorfall vom 2. April 2020 gab der Beschuldigte sodann zu Protokoll, dass seine Mutter und ein Verwandter den Garten an diesem Tag bewirtschaftet hätten. Er habe den Garten vorgängig gekündigt und eine Neueinteilung gemacht. Die Mutter und der Verwandte seien auf seiner Seite des Gartens gewesen. Er habe den Garten betreten, um sie darauf hinzuweisen, dass sie seinen Gartenanteil am Bewirtschaften seien (UA act. 25, 61).