2.3. Der Beschuldigte anerkennt, dass er am 11. März 2020 und am 2. April 2020 den besagten Garten betreten hat. Zum Vorfall vom 11. März 2020 führte er aus, dass er an diesem Tag eine Ligusterhecke gepflanzt habe. Im Garten stehe eine Mulde mit Pferdemist, welche von der Gemeinde unter der Auflage bewilligt worden sei, dass sie gegen die Strasse hin begrünt werde, so dass sie weniger auffalle. Vorgängig habe er mit Herrn I. von der Baukommission R. telefoniert, der ihm grünes Licht für die Anpflanzung gegeben habe. Er habe niemanden gesehen, der ihn dabei beobachtet hätte. Danach habe er aber das Schreiben wegen Hausfriedensbruchs erhalten (UA act.