Am 30. Januar 2011 schlossen die Parteien unter Verwendung eines Formulars des Hauseigentümerverbands Aargau einen als «Mietvertrag» bezeichneten Vertrag ab und vereinbarten einen monatlichen «Mietzins» von Fr. 300.00. In einer handschriftlichen Zusatzvereinbarung regelten sie die Nutzung der Nebenräume und hielten fest, dass der Keller und der Estrich von beiden Parteien benutzt werden könne und dass der Garten zur Hälfte geteilt würde, wenn dieser von beiden Wohnparteien in Anspruch genommen werden möchte (UA act. 33 f.). Gemäss den übereinstimmenden Aussagen der Parteien wurde der Garten während rund 20 Jahren ausschliesslich von A. und B. bewirtschaftet (UA act. 24, 69).