auch das Wohnhaus F mitsamt Gebäudeplatz, Garten und Hofraum, übertragen hat. Mit demselben Vertrag wurde das lebenslängliche, entgeltliche Wohnrecht von A. und B. an der gesamten Wohnung im Erdgeschoss des Gebäudes F begründet und festgehalten, dass sich die Parteien über die Mitbenützung von Nebenräumen wie Keller, Estrich, Waschküche und eines Gartenanteils ausserhalb dieses Vertrags einigen würden (Beilage 1 im grünen Ordner). Am 30. Januar 2011 schlossen die Parteien unter Verwendung eines Formulars des Hauseigentümerverbands Aargau einen als «Mietvertrag» bezeichneten Vertrag ab und vereinbarten einen monatlichen «Mietzins» von Fr. 300.00.