2.2. Folgender Sachverhalt ist erstellt und unbestritten: Der Beschuldigte ist Alleineigentümer der Liegenschaft […] in Q.. Das Grundstück ist mit einem Wohnrecht zugunsten von A. und B. belastet (UA act. 19). Aus dem öffentlich beurkundeten Kaufvertrag vom 12. April 1999 geht hervor, dass B. dem Beschuldigten seinen gesamten Landwirtschaftsbetrieb, insbesondere -5-