2. 2.1. Am 16. November 2020 fand die Hauptverhandlung vor dem Präsidenten des Bezirksgerichts Zurzach mit Befragung des Beschuldigten statt. Der Beschuldigte beantragte sinngemäss, er sei von Schuld und Strafe freizusprechen. 2.2. Der Präsident des Bezirksgerichts Zurzach fällte gleichentags das folgende Urteil: 1. Der Beschuldigte ist schuldig des mehrfachen Hausfriedensbruchs i.S.v. Art. 186 StGB. 2. Er wird hierfür in Anwendung der in Ziff. 1 genannten Bestimmung sowie gestützt auf Art. 34, Art. 42 Abs. 1, Art. 42 Abs. 4 i.V.m. Art. 106, Art. 44 und Art. 47 verurteilt zu