Gestützt auf diesen Sachverhalt wurde der Beschuldigte zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je Fr. 110.00, bedingt aufgeschoben bei einer Probezeit von zwei Jahren, sowie zu einer Busse von Fr. 500.00 verurteilt. Ferner wurde dem Beschuldigten die Strafbefehlsgebühr in der Höhe von Fr. 800.00 auferlegt. 1.2. Mit Eingabe vom 9. Juli 2020 erhob der Beschuldigte fristgerecht Einsprache gegen den Strafbefehl. Die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach überwies die Akten am 2. Oktober 2020 zur Durchführung des Hauptverfahrens -3- an das Bezirksgericht Zurzach und erhob den Strafbefehl zur Anklageschrift.