b) Hausfriedensbruch vom 2. April 2020 Der Beschuldigte hat am 2. April 2020, zwischen ca. 14:00 und 15:00 Uhr den mit einem Zaun umgebenen Garten seiner Eltern, B. und A., an der […] in Q. betreten, obwohl diese dem Beschuldigten mit eingeschriebenem Schreiben vom 7. November 2019 ein Hausverbot für ihren Garten erteilt haben.