5.3. Der Beschuldigte trägt seine Parteikosten im Rahmen des erstinstanzlichen Verfahrens selber. - 25 - 6. Die Obergerichtskasse wird angewiesen, der Privatklägerin den von ihr am 6. Juni 2021 geleisteten Kostenvorschuss von Fr. 800.00 zurückzuerstatten. Zustellung an: […] Rechtsmittelbelehrung für die Beschwerde in Strafsachen (Art. 78 ff., Art. 90 ff. BGG)