7.4.2. Aus den anlässlich der Berufungsverhandlung vom 3. Mai 2022 eingereichten Lohnunterlagen ergibt sich ein durchschnittliches monatliches Nettoeinkommen des Beschuldigten von Fr. 5'000.00 (Eingabe des Beschuldigten vor Obergericht, Lohnabrechnungen C.). Unter Berücksichtigung des Pauschalabzugs von 20% für Krankenkasse und Steuern sowie der Unterstützungsabzüge für die drei Kinder des Beschuldigten von 15%, 12.5% und 10% ist von einem strafrechtlichen Nettoeinkommen von Fr. 2'500.00 auszugehen. Es resultiert eine Tagessatzhöhe von Fr. 80.00. Die Geldstrafe beläuft sich somit auf insgesamt Fr. 7'200.00 (Fr. 80.00 x 90 TS). - 21 -