Anlässlich der Hauptverhandlung vom 3. Februar 2021 zeichnete die Privatklägerin den von ihr zurückgelegten Weg bis zur Unfallstelle auf einer Google Maps-Karte ein. Selbiges tat die Zeugin G. (ehemals H.) (vgl. Beilage 2 des Verteidigers zur Hauptverhandlung). Gemäss den übereinstimmenden Einzeichnungen kam die Privatklägerin aus der Alten Poststrasse und lief aus ihrer Sicht auf dem Gehsteig nach links um die Ecke, in Richtung Fussgängerstreifen auf der Höhe Metzgerei "Höhn". Aus Sicht des Beschuldigten näherte sich die Privatklägerin somit von links auf dem gegenüberliegenden, linken Gehsteig.