So liess er weder die Sonnenblende heruntergeklappt, noch reduzierte er die Geschwindigkeit, um der wiederkehrenden Sichteinschränkung Rechnung zu tragen. Stattdessen fuhr er weiter in Richtung Fussgängerstreifen, vor welchem er aufgrund (erneuter) Sonneneinstrahlung kurzfristig gezwungen war, seinen Blick und damit seine Aufmerksamkeit von der Strasse zu nehmen.