6.7. Der Beschuldigte macht wiederholt geltend, es habe ihn auf der betreffenden Strecke stark geblendet, weshalb es kurz vor der Unfallstelle vonnöten gewesen sei, seinen Blick von der Strasse abzuwenden und auf seine Automatikschaltung zu schauen. Dies sei ihm nicht als sorgfaltspflichtwidrig anzulasten. An der Hauptverhandlung vom 3. Februar 2021 reichte er diesbezüglich eine Sonnensimulation ein und wies auf den Schattenwurf vor dem Gebäude der Metzgerei "Höhn" und des Volgs hin (vgl. UA act. 25; GA - 15 -