somit die Formel: (13.8 m/s)2 / (2 x 7 m/s2). Daraus resultiert ein Bremsweg von 13.6 Metern. Rechnet man den Reaktionsweg von 0,7 Sekunden bzw. 9.65 Metern dazu, ergibt sich ein Anhalteweg von ca. 23.25 Metern. Ginge man von einer Geschwindigkeit unter 50 km/h aus, wie dies die Auskunftsperson J. anlässlich ihrer Befragung vom 1. Juli 2019 tat (vgl. UA act. 14), würde sich der Anhalteweg entsprechend verkürzen.