Die Anhaltestrecke setzt sich aus dem Reaktionsweg und dem eigentlichen Bremsweg zusammen. Die Rechtsprechung gesteht Autofahrern vor Fussgängerstreifen eine Bremsreaktionszeit von 0,6 - 0,7 Sekunden zu, wenn sie sich aufgrund der Umstände bereits in Bremsbereitschaft befinden müssen (vgl. Urteil des Bundesgerichts 6B_493/2011 vom 12. Dezember 2011 E. 4.3.2).