Als er wieder aufgeschaut habe, habe er die Frau gesehen (vgl. UA act. 25). Auf die spätere Frage hin, wo er sich bei der Einleitung der Vollbremsung genau befunden habe, sagte er aus: "Als ich sie gesehen habe, kurz bevor die Bushaltestelle zu Ende war, ging ich auf die Klötz. 15-16 Meter" (vgl. UA act. 25). Anlässlich der Hauptverhandlung vom 3. Februar 2021 sagte der Beschuldigte erneut aus, es habe ihn auf Höhe der Tankstelle geblendet und er habe reflexartig weggeschaut, das sei ein Bruchteil einer Sekunde gewesen. Er sei ca. 50 Meter vom Zebrastreifen entfernt gewesen, als er die Privatklägerin gesehen habe.