4.4.2. Aus den Aussagen des Beschuldigten geht nicht zweifelsfrei hervor, wie weit er vom Fussgängerstreifen entfernt war, als er die Vollbremsung einleitete. Zunächst gab er anlässlich seiner Ersteinvernahme vom 1. Juli 2019 an, er habe bei der Tankstelle kurz vor dem Unfallort auf die Automatikschaltung runtergeschaut. Mit der rechten Hand sei er am Lenker gewesen, mit der linken habe er die Sonnenblende runtergemacht. Als er wieder aufgeschaut habe, habe er die Frau gesehen (vgl. UA act.